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Fremdbesitz von Apotheken: Entscheidung liegt beim jeweiligen EU-Mitgliedsstaat

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19. Mai 2009, Stuttgart/Luxemburg.

Die Entscheidung über ein Fremdbesitzverbot von Apotheken liegt bei dem einzelnen EU-Mitgliedsstaat. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Danach ist das deutsche Fremdbesitzverbot mit der Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags vereinbar.

„Es ist gut, dass nun aus europarechtlicher Sicht Klarheit zur Frage des Fremdbesitzverbots von Apotheken in Deutschland herrscht. Mit diesem Urteil ist jedenfalls bis auf weiteres Planungssicherheit für Celesio gegeben“, sagte Fritz Oesterle, Vorstandsvorsitzender von Celesio. Celesio und ihre Tochtergesellschaft DocMorris werden sich jetzt auf den Ausbau des Markenpartnergeschäfts und des Versandhandelsgeschäfts konzentrieren.

Man werde an den Eckpfeilern des Arbeitsprogramms „ Agenda 2015“ und dem damit verbundenen Ziel eines EBITDA von über 1 Milliarde Euro im Jahr 2015 festhalten. Eine mögliche Marktöffnung in Deutschland sei nicht Bestandteil dieses Arbeitsprogramms gewesen. Die strategischen Eckpfeiler der „Agenda 2015“ von Celesio wurden auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2009 dargelegt. Gleichzeitig bekräftigte Fritz Oesterle den Ausblick für 2009.

Celesio plant für die Kundengruppen Patienten und Verbraucher, Apotheker und Pharmahersteller viel breiter tätig zu sein als bisher. „Welchen Auftrag auch immer die Pharmahersteller an externe Dienstleister vergeben: Wir wollen diese möglichst komplett abdecken“, betonte Oesterle. Ein weiterer Bereich, in dem Celesio ihre Aktivitäten ausbauen werde, sei die Versorgung von Apotheken „mit allem, was sie brauchen – und dabei betone ich mit ‚allem’: Das ist nämlich nicht nur die pünktliche Lieferung von Arzneimitteln, sondern reicht im Prinzip von Apothekensoftware bis zu Werbemitteln.“

Für Rückfragen: Rainer Berghausen, +49 (0)711.5001-549

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